Einlagerungsbedingungen
1. Wir übernehmen die vom Kunden obige Räder in Verwahrung. Wir verwahren die oben bezeichneten Räder fachgerecht für eine Saison.
2. Der Verwahrungsbetrag wird abgeschlossen auf die Dauer von 7 Monate ab Datum der Einlagerung der zu verwahrenden Räder.
3. Für die Verwahrung wird als Vergütung folgender Betrag vereinbart: 40,00 € (inkl.MwSt.)
4. Unser Kunde hat das Recht. bei uns die verwahrten Räder jederzeit wieder abzuholen. Ein Anspruch auf Erstattung des o.g. Betrages besteht nicht.
5. Wir gewährleisten dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Reifen und Felgen sind zum gegenwärtigen Zeitwert versichert. Dieser richtet sich nach Art und Zustand der Rader.
6. Bitte bewahren Sie diesen Einlagerungsbeleg gut auf. Er berechtigt Sie zur Abholung Ihrer eingelagerten Räder in der nächsten Saison. Bei Verlust des Einlagerungsbeleges besteht unsererseits keine Verpflichtung zur Wiederbeschaffung! Die maximale Einlagerungszeit pro Saison beträgt 7 Monate ab Einlagerung, bei Überschreitung erfolgt eine weitere Saisonberechnung. Die zur Aufbewahrung übergebenen Artikel müssen innerhalb von 12 Monaten ab Einlagerung abgeholt werden. Nicht abgeholte Artikel werden nach Ablauf dieser Frist entsorgt.
*Dieser Text bezieht sich auf den Einlagerungsschein, der beim Einlagern ausgehändigt wird. Falls Sie den Schein verlieren, fordern Sie diesen bitte wieder bei uns ein.